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Anmeldung Schulanfänger 2025/2026

 

Sehr geehrte Eltern,
laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Schulordnung Grundschulen erfolgt nun die
Anmeldung der Schulanfänger, die im August 2025 in die 1. Klasse aufgenommen werden.
Dies betrifft alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt werden, die im Schuljahr
2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden
möchten.
Die Stadt Großschirma hat einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet.
 

Die Anmeldung erfolgt
am Dienstag, dem 20. August 2024, von 13:00 bis 17:00 Uhr
und
am Mittwoch, dem 21. August 2024, von 8:00 bis 11:00 Uhr

 

Zur Anmeldung mitzubringen sind:
● die Geburtsurkunde des Kindes
● der Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden
● bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten – vom getrennt lebenden Elternteil
eine schriftliche Einverständniserklärung zur Schulanmeldung
● der Nachweis zur Masernschutzimpfung

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